Steuerlicher Rückenwind für E-Mobilität im Betrieb

Neue Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge ab Juli 2025

Die Bundesregierung hat eine neue steuerliche Sonderregelung beschlossen, die Investitionen in rein elektrische Fahrzeuge deutlich attraktiver macht. Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen 75 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben – ein starker Anreiz für alle, die ihre Fahrzeugflotte modernisieren und gleichzeitig Steuern sparen möchten.

Die Abschreibung erfolgt gestaffelt über sechs Jahre:

1. Jahr: 75 %
2. Jahr: 10 %
3. & 4. Jahr: je 5 %
5. Jahr: 3 %
6. Jahr: 2 %

Was ist wichtig zu wissen?

  • Gilt für rein elektrische Neufahrzeuge (keine Hybride)
  • Rückwirkend gültig für Anschaffungen ab dem 01.07.2025
  • Abschreibung erfolgt über die betriebliche Buchhaltung bzw. Steuerberatung
  • Keine Kombination mit anderen Sonderabschreibungen wie §7g EStG
  • Gilt ausschließlich für gekaufte Modelle , nicht für Leasingfahrzeuge

Praxistipp für Betriebe:
Wer jetzt investiert, profitiert von steuerlichen Vorteilen und stärkt gleichzeitig die eigene Nachhaltigkeitsstrategie. Die Regelung ist besonders interessant für Unternehmen mit hohem Mobilitätsbedarf – ob im Bau-, Service- oder Dienstleistungsbereich.

Weitere Informationen:
www.zdh.de
www.electrive.net


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