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Das Stromsteuermodul - Effiziente Steuerentlastung für Handwerksbetriebe
E-Tool Funktionen im Check
eTool
In dieser Rubrik stellen wir regelmäßig verschiedene Funktionen des E-Tools vor. Heute im Fokus: das Zusatzmodul "Strom- und Energiesteuer" – eine einfache und effektive Möglichkeit, die Berechtigung und Höhe der Stromsteuerermäßigung zu prüfen.
•Kostenfreie Registrierung: Nach der Registrierung erfolgt die Konfigurierung des E-Tools.
•Dateneingabe: Im Bereich „1.2 Unternehmensdaten“ wird das Gewerk ausgewählt. Das E-Tool ermittelt automatisch den zugehörigen Wirtschaftszweig (WZ-Schlüssel) und prüft, ob der Betrieb zum produzierenden Gewerbe zählt und somit für eine Stromsteuerermäßigung berechtigt ist.
•Prüfung Antragsberechtigung: Ist das Unternehmen für eine Stromsteuerermäßigung berechtigt, erscheint im Bereich „Zu-satztools“ der Reiter „Strom- / Energiesteuer“.
•Stromverbrauch erfassen: Im Bereich „2.1 Strom“ wird der Stromverbrauch für das jeweilige Jahr eingegeben.
•Automatische Berechnung: Das E-Tool schätzt den zu erwartenden Entlastungsbetrag auf Basis der eingegebenen Daten und unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes (250 Euro).
Hintergrundinfo: Berechtigte Unternehmen
Produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft können eine Stromsteuerentlastung bean-tragen, wenn der Strom für betriebliche Zwecke wie Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanische Energie genutzt wird. Strom für Elektromobilität ist ausgeschlossen. Das Haushaltsfinanzierungsge-setz senkt die Stromsteuer auf 0,50 Euro/MWh und erhöht den Entlastungsbetrag auf 2,00 ct/kWh. Betriebe mit einem Stromverbrauch von mindestens 12.500 kWh profitieren besonders.
Praxisbeispiel: So profitieren Sie konkret
Beispiel 1: Ein Fleischereibetrieb mit einem jährlichen Stromverbrauch von 140.000 kWh konnte nach dem alten Modell eine Steuerentlastung von etwa 470 € erhalten. Mit dem neuen Modell kann derselbe Betrieb eine Steuerentlastung von etwa 2.550 € erwarten. Dies entspricht dem 5,4-fachen der Entlastung im Vergleich zum alten Modell.
Beispiel 2: Eine Tischlerei verbraucht 40.000 kWh Strom im Jahr. Nach der bisherigen Regelung hat dieser Betrieb keine Stromsteuererstattung erhalten, für das Jahr 2024 kann einer Erstattung in Höhe von 550 Euro beantragt werden.
Automatisierte Datenaufbereitung
Das E-Tool bereitet die eingegebenen Daten automatisiert so auf, dass sie direkt für die Beantragung der Entlastung beim Zoll verwendet werden können. Links zu den erforderlichen Formularen und zur Antragstellung sind direkt auf der Ergebnisseite verfügbar. Dies macht den Prozess für Handwerksbetriebe so einfach wie möglich und hilft, bürokratische Hürden zu reduzieren.
Nutzen Sie das Stromsteuermodul, um Ihre Steuerentlastung effizient zu prüfen, und profitieren Sie von weiteren Praxistipps zur Energieeffizienz im Handwerk.
•Kostenfreie Registrierung: Nach der Registrierung erfolgt die Konfigurierung des E-Tools.
•Dateneingabe: Im Bereich „1.2 Unternehmensdaten“ wird das Gewerk ausgewählt. Das E-Tool ermittelt automatisch den zugehörigen Wirtschaftszweig (WZ-Schlüssel) und prüft, ob der Betrieb zum produzierenden Gewerbe zählt und somit für eine Stromsteuerermäßigung berechtigt ist.
•Prüfung Antragsberechtigung: Ist das Unternehmen für eine Stromsteuerermäßigung berechtigt, erscheint im Bereich „Zu-satztools“ der Reiter „Strom- / Energiesteuer“.
•Stromverbrauch erfassen: Im Bereich „2.1 Strom“ wird der Stromverbrauch für das jeweilige Jahr eingegeben.
•Automatische Berechnung: Das E-Tool schätzt den zu erwartenden Entlastungsbetrag auf Basis der eingegebenen Daten und unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes (250 Euro).
Hintergrundinfo: Berechtigte Unternehmen
Produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft können eine Stromsteuerentlastung bean-tragen, wenn der Strom für betriebliche Zwecke wie Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanische Energie genutzt wird. Strom für Elektromobilität ist ausgeschlossen. Das Haushaltsfinanzierungsge-setz senkt die Stromsteuer auf 0,50 Euro/MWh und erhöht den Entlastungsbetrag auf 2,00 ct/kWh. Betriebe mit einem Stromverbrauch von mindestens 12.500 kWh profitieren besonders.
Praxisbeispiel: So profitieren Sie konkret
Beispiel 1: Ein Fleischereibetrieb mit einem jährlichen Stromverbrauch von 140.000 kWh konnte nach dem alten Modell eine Steuerentlastung von etwa 470 € erhalten. Mit dem neuen Modell kann derselbe Betrieb eine Steuerentlastung von etwa 2.550 € erwarten. Dies entspricht dem 5,4-fachen der Entlastung im Vergleich zum alten Modell.
Beispiel 2: Eine Tischlerei verbraucht 40.000 kWh Strom im Jahr. Nach der bisherigen Regelung hat dieser Betrieb keine Stromsteuererstattung erhalten, für das Jahr 2024 kann einer Erstattung in Höhe von 550 Euro beantragt werden.
Automatisierte Datenaufbereitung
Das E-Tool bereitet die eingegebenen Daten automatisiert so auf, dass sie direkt für die Beantragung der Entlastung beim Zoll verwendet werden können. Links zu den erforderlichen Formularen und zur Antragstellung sind direkt auf der Ergebnisseite verfügbar. Dies macht den Prozess für Handwerksbetriebe so einfach wie möglich und hilft, bürokratische Hürden zu reduzieren.
Nutzen Sie das Stromsteuermodul, um Ihre Steuerentlastung effizient zu prüfen, und profitieren Sie von weiteren Praxistipps zur Energieeffizienz im Handwerk.
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