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Holzwerkstoffreste weiterhin als Energiequelle
Klärung der Regelungen für Holzbetriebe
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Tischlereien, Zimmereien und Betriebe des handwerklichen Holzgewerbes können beruhigt aufatmen: Auch nach den jüngsten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) [3] dürfen sie Holzwerkstoffreste aus der Produktion weiterhin in Biomassefeuerungen einsetzen. Dies wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesverband Holz + Kunststoff [1] bestätigt.

Trotz der neuen Bestimmungen im GEG, die diese Art der Nutzung prinzipiell ausschließen, bleibt der Einsatz von Holzwerkstoffresten in Holzfeuerungen mit einer Nennleistung ab 30 kW für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser erlaubt.[2] Dies gilt auch im Rahmen der aktuellen BEG-Förderung (Bundesförderung effiziente Gebäude), die den Einsatz von Biomassefeuerungen unterstützt.[4]
Die relevanten Biomassefeuerungen umfassen wassergeführte Pelletöfen, Biomassepellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzvergaserkessel sowie Kombinationskessel für Scheitholz-Pellets oder Scheitholz-Hackschnitzel.

Es ist wichtig zu beachten, dass das GEG nicht für die Erzeugung von Prozesswärme gilt. Das bedeutet, dass Holzwerkstoffreste auch weiterhin für die Prozesswärme in Holzbetrieben verwendet werden können, etwa für die Schnittholztrocknung oder das Vorwärmen der Lackierluft. Die Förderung von Prozesswärme nach BAFA-Modul 2 bleibt somit unberührt.[5]

Quellenangaben:
[1] Pressemitteilung PM-TSD-05-2024_Gebäudeenergiegesetz: Die Tischler- und Schreinerbetriebe brauchen Planungssicherheit. Tischler Schreiner Deutschland – Bundesinnungsverband, PM 05 / 13. März 2024
[2] Verordnung über kleine und mittlere Feuerungen, 1. BImSchV § 3 Abs. 1, Nr. 6 – 7; § 5 Abs. 2
[3] Gebäudeenergiegesetz GEG § 2; § 71g Abs. 1 und 2
[4] BEG-Förderung, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline , Punkt 3.3 Biomasseheizungen, Seite 25
[5] BAFA-Modul 2 Prozesswärmeförderung: Merkblatt Modul 2 https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_modul2_pw_merkblatt_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2