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Klimafreundlichen Neubau - Kreditbeträge angepasst
Bei Neubau-Projekten umbedingt beachten!
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Ab dem 1. August 2024 gelten neue, niedrigere, Höchstbeträge für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“:
Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
Bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Netto-grundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:
Bis zu 2.000 Euro pro Quadrat-meter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Das aktualisierte Merkblatt finden Sie hier im KfW-Partnerportal: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005052_M_299.pdf
Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
Bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Netto-grundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:
Bis zu 2.000 Euro pro Quadrat-meter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Das aktualisierte Merkblatt finden Sie hier im KfW-Partnerportal: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005052_M_299.pdf
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