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Förderung von Schnellladepunkten
Zuschüssen für die Installation auf Ihrem Firmengelände
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Seit Anfang Juni 2024 können Handwerksbetriebe wieder Förderanträge für die Anschaffung und Installation von fabrikneuen Schnellladepunkten auf dem eigenen Firmengelände stellen. Die Ladestationen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein, müssen eine Mindestladeleistung von 50 kW haben und mit Gleichstrom (DC) laden. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem „Windhundprinzip“: Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und nur so lange bewilligt, bis das Budget von 150 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Der Netzanschluss und die Installation auf unternehmenseigenen Flächen in Deutschland sowie ein Lademanagementsystem zur Steuerung sind ebenfalls förderfähig, jedoch nicht Planungsleistungen durch Dritte.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einem maximalen Betrag. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens und der Nennleistung des Ladepunktes. Für kleine und mittlere Unternehmen werden bis zu 40 % der förderfähigen Kosten erstattet, mit einem Höchstbetrag von 14.000 € für Ladepunkte mit einer Nennleistung von 50 bis 149 kW. Für Großunternehmen beträgt die Förderung bis zu 40 % mit einem Höchstbetrag von 30.000 € für Ladepunkte über 150 kW.

Die Antragstellung erfolgt beim Projektträger Jülich (PtJ) mittels eines Online-Antrags. https://lis.ptj.de/antragseinreichung<br>Eine Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen.

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung den Förderaufruf zum Programm sowie die FAQs zu konsultieren. Diese und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des PtJ:
https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur