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KfW plant neues Förderangebot
BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
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Voraussichtlich ab Ende August 2024 plant die KfW, eine zusätzliche Finanzierung für einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden anzubieten. Diese Ergänzungsfinanzierung kann nur zusammen mit einem bereits durch die KfW oder das "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" (BAFA) bewilligten Zuschuss im Rahmen der BEG-Richtlinie beantragt werden.

Um förderfähig zu sein, muss für das Projekt bereits ein bewilligter, aber noch nicht ausgezahlter Zuschuss auf den Namen der Antragstellenden vorliegen. Nur Zusagen der KfW und Bescheide des BAFA, die nach den ab dem 01.01.2024 geltenden neuen Bedingungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ erteilt wurden, sind gültig.

Der maximale Förderbetrag dieses Kredits richtet sich nach den förderfähigen Kosten gemäß der KfW-Zuschusszusage oder den förderfähigen Ausgaben laut BAFA-Bescheid. Er beträgt höchstens 500 Euro pro Quadratmeter geförderter Nettogrundfläche und maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben.

Weiterführende Informationen wird die KfW zum Start des Förderprogramms auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen: https://www.kfw.de/kfw.de.html