Investieren und Steuern sparen: So hilft der Investitionsbooster bei Energieeffizienzmaßnahmen

Was Handwerksbetriebe jetzt zur Kombination mit PV-Anlagen und Batteriespeichern wissen sollten

Seit Sommer ist er da – der sogenannte Investitionsbooster der Bundesregierung. Mit dem neuen Gesetz können Handwerksbetriebe bei Investitionen kräftig Steuern sparen. Besonders spannend wird es, wenn die Maßnahmen auch der Energieeffizienz dienen – etwa bei der Anschaffung von PV-Anlagen oder Batteriespeichern.

Das bringt der Investitions-Booster konkret:

  • Degressive Abschreibung: Bis zu 30 % jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter – z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Speicher
  • Staffelabschreibung: über sechs Jahre – 75 % im ersten Jahr
  • Dienstwagenregelung: E-Autos bis 100.000 € Listenpreis profitieren von der 0,25 %-Regelung

Auch Batteriespeicher im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen sind steuerlich begünstigt. Wichtig ist die technische Einbindung:

  • AC-gekoppelt: mit eigenem Wechselrichter → gilt als selbstständiges Wirtschaftsgut, separat abschreibbar
  • DC-gekoppelt: ohne eigenen Wechselrichter → gilt als Teil der PV-Anlage, wird gemeinsam abgeschrieben

Und wie sieht es mit Förderprogrammen wie der BAFA aus? Auch hier gibt es gute Nachrichten: Die steuerlichen Vergünstigungen können grundsätzlich zusätzlich genutzt werden – je nachdem, wie der Zuschuss verbucht wird:

  • Als Einnahme: Zuschuss wird versteuert, Abschreibungsbasis bleibt voll erhalten
  • Als Kostenminderung: Zuschuss senkt die Anschaffungskosten, Abschreibungsbasis wird kleiner

Wichtig: Die steuerliche Wirkung hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Gewinnhöhe oder der betrieblichen Nutzung.

Unser Tipp:
Lassen Sie sich beraten!

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