Was Handwerksbetriebe jetzt zur Kombination mit PV-Anlagen und Batteriespeichern wissen sollten
Seit Sommer ist er da – der sogenannte Investitionsbooster der Bundesregierung. Mit dem neuen Gesetz können Handwerksbetriebe bei Investitionen kräftig Steuern sparen. Besonders spannend wird es, wenn die Maßnahmen auch der Energieeffizienz dienen – etwa bei der Anschaffung von PV-Anlagen oder Batteriespeichern.
Das bringt der Investitions-Booster konkret:
- Degressive Abschreibung: Bis zu 30 % jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter – z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Speicher
- Staffelabschreibung: über sechs Jahre – 75 % im ersten Jahr
- Dienstwagenregelung: E-Autos bis 100.000 € Listenpreis profitieren von der 0,25 %-Regelung
Auch Batteriespeicher im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen sind steuerlich begünstigt. Wichtig ist die technische Einbindung:
- AC-gekoppelt: mit eigenem Wechselrichter → gilt als selbstständiges Wirtschaftsgut, separat abschreibbar
- DC-gekoppelt: ohne eigenen Wechselrichter → gilt als Teil der PV-Anlage, wird gemeinsam abgeschrieben
Und wie sieht es mit Förderprogrammen wie der BAFA aus? Auch hier gibt es gute Nachrichten: Die steuerlichen Vergünstigungen können grundsätzlich zusätzlich genutzt werden – je nachdem, wie der Zuschuss verbucht wird:
- Als Einnahme: Zuschuss wird versteuert, Abschreibungsbasis bleibt voll erhalten
- Als Kostenminderung: Zuschuss senkt die Anschaffungskosten, Abschreibungsbasis wird kleiner
Wichtig: Die steuerliche Wirkung hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Gewinnhöhe oder der betrieblichen Nutzung.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich beraten!
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerbüro zu ihren individuellen Situation. Die Berater und Beraterinnen Ihrer Handwerksorganisation helfen Ihnen bei der Planung ihrer Investitionsmaßnahmen und der Suche nach Fördermöglichkeiten.